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JDAV Schulungsprogramm für Jugendleiter*innen und Jugendreferent*innen

Teilnahme- und Stornobedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungskursen des Bundesverbandes
der Jugend des Deutschen Alpenvereins in München.
Stand: 19. Januar 2024

Alle Buchungen werden in der Bundesgeschäftsstelle des DAV, Ressort Jugend in München abgewickelt.
Anmeldungen und Rücktritte an die Adresse:

Jugend des Deutschen Alpenvereins
Anni-Albers-Str. 7
80807 München
jdav(at)alpenverein.de
Tel.: 089/140 03 - 77


1. Kursplatzreservierung und Anmeldung

An den Angeboten des JDAV Schulungsprogramms können nur Personen teilnehmen, die DAV-Mitglied sind und aktiv in der Sektionsjugendarbeit tätig sind.
Aktuelle Kursbelegungen und Online-Kursplatzreservierung unter https://schulungen.jdav.de/.

Kursplätze können online, in Ausnahmefällen telefonisch oder per E-Mail reserviert werden. Nach Eingang einer Online-Reservierung erhält der*die Teilnehmer*in per E-Mail eine Reservierungsbestätigung oder, wenn der Kurs ausgebucht ist, eine Information über einen Platz auf der Warteliste. Die Reservierung wird bis zwei Wochen nach dem Reservierungsdatum aufrecht gehalten. Innerhalb dieser Frist muss sich der*die Teilnehmer*in verbindlich anmelden.

Folgendes ist zu beachten:

Die Anmeldung zu den Schulungen muss schriftlich mit dem entsprechenden Anmeldeformular sowie den sonstigen erforderlichen Unterlagen erfolgen. Die vollständigen Anmeldeunterlagen können gesammelt eingescannt als pdf (max. 3 MB Dateigröße, bitte keine anderen Dateiformate!) per E-Mail gesendet oder an die Postadresse geschickt werden.

  • Nicht vollständige Unterlagen werden nicht bearbeitet oder archiviert.
  • Sollte spätestens zwei Wochen nach der Reservierung keine vollständige schriftliche Anmeldung vorliegen, so verfällt die Reservierung ohne vorherige Information.
  • Bei Grundausbildungen, Aufbaumodulen und Auflagenfortbildungen ist neben der Unterschrift des*derTeilnehmer*in (bei Minderjährigen außerdem eines*einer Erziehungsberechtigten) auch die Unterschrift des*der Jugendreferent*in zwingend erforderlich.
  • Bei Fortbildungen oder Sonderveranstaltungen ist die Unterschrift des*der Jugendreferent*in nicht nötig.
  • Bei Schulungen sind maximal zwei Anmeldungen pro Sektion zulässig, um eine gerechte Verteilung der Kursplätze sowie einen Austausch der Teilnehmer*innen über die Sektion hinaus zu gewährleisten.

Der Eingang der Anmeldung wird von uns in der Regel per E-Mail schriftlich bestätigt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Da die Plätze oft knapp werden, können wir nur eine Anmeldung pro Person annehmen.

2. Teilnahmevoraussetzungen
Mit der Anmeldung zu einem Kurs bestätigt der*die Teilnehmer*in verbindlich, dass er*sie die bei der Kursbeschreibung auf der Buchungsplattform der JDAV angegebenen Voraussetzungen erfüllt, sich des immanenten Risikos von Berg- und Klettersport bewusst und bereit ist, dieses einzugehen. Mit dem Erscheinen bei einem Kurs bestätigt der*die Teilnehmende, dass er*sie physisch und psychisch den Kursanforderungen gewachsen ist.

Erfüllt eine teilnehmende Person die Teilnahmevoraussetzungen nicht oder die Anforderungen, die zum Absolvieren des Kurses notwendig sind, kann die Kursleitung die Person vom Kurs ausschließen.

Die Aufsichtspflicht für Kinder bei Schulungen ohne organisierte Kinderbetreuung obliegt bei Kursen für Jugendleiter*innen mit Kindern generell bei den teilnehmenden Erziehungsberechtigten (z.B. Veranstaltungen mit dem Familienbergsteigen).

3. Kurskosten und Zahlungsweise
Der jeweilige Preis wird bei der Detailbeschreibung der Schulung auf https://schulungen.jdav.de/ ausgewiesen.
Die Kurskosten übernimmt in der Regel die Sektion. Dafür ist die Unterschrift des*der Jugendreferent*in auf der Anmeldung erforderlich.
Falls die Sektion die Kosten nachträglich - nach Vorlage der Rechnung durch den*die Jugendleiter*in übernimmt, so soll der *die Sektionsverantwortliche bei der Kostenübernahme "nein" ankreuzen.
Sollte eine Kostenübernahme generell nicht der Fall sein, so ist von der*dem Teilnehmenden das SEPA-Lastschriftmandat mit den privaten Kontodaten auf dem Anmeldeformular auszufüllen, auch im vorhergehenden Fall der nachträglichen Übernahme der Kurskosten durch die Sektion.
Am einfachsten für alle Beteiligten ist das SEPA-Lastschriftverfahren. Ca. drei Wochen vor Kursbeginn wird der Teilnahmebetrag vom angegebenen Konto in der entsprechenden Höhe abgebucht. Bankgebühren, aufgrund fehlerhafter Kontodaten, gehen zu Lasten des*der Teilnehmer*in. Liegt keine Abbuchungsermächtigung vor, sind die Kursgebühren nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
Wurde die Kursgebühr bis zum Kursbeginn nicht bezahlt oder gibt es sonstige Zahlungsausstände der teilnehmenden Person beim DAV, kann die Kursteilnahme verweigert werden.
Der tatsächliche Teilnahmebetrag errechnet sich aus der Kursgebühr abzüglich der Fahrtkostenerstattung, falls Fahrtkosten erstattet werden (Ausnahmen von der Erstattung bitte der Ausschreibung auf der Webseite und dem Kursrundschreiben entnehmen, z.B. Schulungen im Rahmen des DAV-Akademie-Programms). Die Fahrtkosten werden von einem EDV-Programm ermittelt – der Kilometersatz beträgt 0,10 € / Entfernungskilometer von der Wohnadresse zum Kursort und zurück. Bei Wohnsitz im Ausland beginnt die Berechnung ab der deutschen Grenze. Bei notwendiger kurzfristiger Standortverlegung erfolgt keine neue Berechnung der Fahrtkosten.
Beispiel: Eine Teilnehmerin wohnt 700 km vom Kursort entfernt, bekommt also 140 € Fahrtkostenerstattung. Der Betrag wird direkt mit der Kursgebühr verrechnet. Bei Kurskosten von 265 € werden dann nur noch 125 € vom Konto abgebucht. Fällt die Fahrtkostenerstattung höher aus als die Kurskosten, so erhält die Teilnehmerin nach Teilnahme am Kurs eine Gutschrift.


4. Keine Nachlässe auf Kurskosten bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Verzichtet eine Person bei einer JDAV-Veranstaltung auf Leistungen wie Übernachtungen und / oder Verpflegung, so wird keine Kostenreduzierung gewährt.

5. Rücktritt vom Kurs
Ein Kursrücktritt muss schriftlich erfolgen. Falls die Teilnahme am gebuchten Kurs nicht möglich ist, ist die Absage schnellstmöglich unter jdav[at]alpenverein.de mit der Angabe der Schulungsnummer (z.B. Absage Teilnahme J 565 wegen Krankheit) bekannt zugeben. Freiwerdende Kursplätze können so weiter vermittelt werden.
Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Kursbeginn werden Bearbeitungskosten in Höhe von 25 € fällig.
Bei einem Rücktritt zwischen 29 und 8 Tagen vor Kursbeginn berechnen wir 50 € Stornokosten für Fortbildungen und 100 € für Grundausbildungen und Aufbaumodule.
Erfolgt ein Rücktritt 7 Tage vor Kursbeginn oder kürzer wird der volle Kursbetrag fällig. Dies gilt ebenso, wenn der*die Teilnehmende nicht zum Kurs erscheint oder vorzeitig vom Kurs abreisen muss, z.B. wegen nicht erfüllter Zulassungsvoraussetzungen / Krankheit.

Bei Stornierung einer Familie - Eltern(teil) und Kind(er) - fallen für Kinder keine zusätzlichen Stornogebühren an. Bei der Stornierung eines einzelnen Kindes ab 29 Tage vor Kursbeginn wird eine Stornogebühr von 25 € berechnet. Falls ein anderes Kind als Ersatz für das vorgesehene Kind nachträglich eingebucht werden soll, so gilt dies als Stornierung / Neubuchung und die Stornoregelungen gelten entsprechend.

Eine Absage wegen Erkrankung ist vor Kursstart unter jdav[at]alpenverein.de unverzüglich anzuzeigen. In einem solchen Fall werden Bearbeitungskosten in Höhe von 25 € berechnet, wenn uns zusätzlich zur Krankheitsanzeige bis spätestens fünf Tage nach Schulungsbeginn ein ärztliches Attest vorgelegt wird.

6. Umbuchung
Falls die Teilnahme am bereits gebuchten Kurs auf einen anderen noch verfügbaren Kurs umgebucht werden soll, werden bei einer Umbuchung bis 8 Tage vor Kursbeginn Bearbeitungskosten von 25 € berechnet. Umbuchungen ab 7 Tage vor Kursbeginn sind nicht mehr möglich und die vollen Kurskosten werden fällig.

7. Absage bzw. Verlegung durch die JDAV
Die JDAV behält sich vor, Kurse wegen zu geringer Teilnehmer*innenanzahl, Kursleiter*innenausfall, Absage der Unterkunft bzw. bei höherer Gewalt (z.B. große Lawinengefahr, Unwetter, Pandemieregelungen) kurzfristig abzusagen, abzubrechen oder zu verlegen.
Höhere Gewalt liegt vor, sobald ein betriebsfremdes, von außen durch Naturkräfte oder Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis eintritt, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung nahezu unvorhersehbar ist und auch durch den Einsatz äußerster Sorgfalt nicht verhindert werden kann. Im Falle von höherer Gewalt können Schadensersatzansprüche der Kursteilnehmer*innen gegen die Jugend des Deutschen Alpenvereins e.V. nicht geltend gemacht werden.
Es besteht kein Anspruch auf Durchführung der angegebenen (Ausbildungs-)Inhalte der Schulung. Gegebenenfalls müssen Inhalte auf die aktuellen Verhältnisse im (alpinen) Gelände angepasst werden. Auch in diesem Fall können keine Schadensersatzansprüche der Kursteilnehmer*innen gegen die Jugend des Deutschen Alpenvereins e.V. geltend gemacht werden.
Bei Absage durch die JDAV entsteht kein Anspruch auf einen Platz in einem anderen Kurs. Bereits in Rechnung gestellte Kurskosten werden gutgeschrieben. Es erfolgt kein Einzug der Teilnahmekosten. Kosten für evtl. bereits gekaufte / gebuchte Fahrkarten werden nicht erstattet.
Bei einem notwendigen kurzfristigen Standortwechsel werden Mehr- oder Minderfahrtkosten nicht verrechnet.

8. Unfallversicherung
Alle Kursteilnehmer*innen sind über die Generali-Versicherungs-AG sowie über die Verwaltungsberufsgenossenschaft unfallversichert. Darüber hinaus empfehlen wir Kursteilnehmer*innen, eine private Unfallversicherung abzuschließen.

9. Kursrundschreiben

Zwei bis drei Wochen vor Kursbeginn erhalten die Teilnehmer*innen das Kursrundschreiben mit einer Liste der Teilnehmer*innen und weiteren Infos zum Ablauf.

10. Einhaltung der Kurszeiten
Bei der Auswahl einer Schulung sind Start- und Endzeiten bei der Planung zu berücksichtigen, z.B. eine rechtzeitige Anreise. Eine spätere An- bzw. frühere Abreise ist nicht möglich, da unsere Schulungen so konzipiert und aufgebaut sind, dass gemeinsam gestartet und beendet wird, um Gruppenprozesse nicht unnötig zu beeinflussen. Teilnahmebestätigungen etc. können wir deshalb nur dann ausstellen, wenn sich an die angegebenen Zeiten gehalten wird.
Bei Schulungen ist der Kursbeginn - falls nicht anders angegeben (bitte Schulungen und Kursrundschreiben beachten!) - am ersten Kurstag um 18 Uhr.

Jugend des Deutschen Alpenvereins, Anni-Albers-Straße 7, 80807 München, jdav@alpenverein.de