Teilnahme- und Stimmberechtigung
Die Teilnahme- und Stimmberechtigung zum Bundesjugendleitertag ist in der Bundesjugendordnung in § 13 geregelt. Demnach können sich anmelden:
- Jugendleiter*innen mit gültiger Jahresmarke, die von der Jugendvollversammlung ihrer Sektion als Delegierte gewählt wurden,
- amtierende Jugendreferent*innen der Sektionen,
- amtierende Bezirksjugendleiter*innen,
- amtierende Landesjugendleiter*innen,
- gewählte Mitglieder der Bundesjugendleitung,
- gewählte Mitglieder der Landesjugendleitungen und
- aktive Mitglieder des Bundeslehrteam Jugend.
Die Frist für die Delegiertenmeldung war bis zum 3. August 2021.