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Allgemeine FAQs

Allgemeine FAQs

Wie melde ich mich an?

Eine Anleitung findest Du auf der Infoseite Schulungsportal.

Warum ist die Angabe der Schulungs- (z.B. J 513) / Kursnummer (z.B. J 238)  bei allen Anfragen so wichtig?

Wir bekommen jeden Tag sehr viele Anrufe und E-Mails (gerade zu Buchungsstartzeiten) und können deine Anfrage effizienter beantworten, wenn du die Kurs- / Schulungsnummer zur Hand hast bzw. im Betreff nennst. Die Nummern sind systematisch vergeben und so können wir schneller die nötigen Informationen für dich heraussuchen.

Ich habe Fragen zu meinem Kurs, wie erreiche ich euch am besten?

bitte schreibe uns eine E-Mail mit der Kursnummer im Betreff (z.B. J 561, Frage zum Essen, Vorname Nachname) an jdav(at)alpenverein.de

Ich habe noch keine schriftliche Bestätigung erhalten, habe ich einen Kursplatz? /
Ich habe eine E-Mail erhalten, bin ich jetzt beim Kurs / der Schulung dabei?

Der Anmeldevorgang verläuft in drei Schritten:

  1. die automatische Bestätigungs-E-Mail nach der Online-Reservierung (Vormerkung)
  2. eine Eingangsbestätigung per E-Mail, dass wir das Anmeldeformular (evtl. mit Unterlagen) erhalten haben
  3. die Anmeldebestätigung bzw. der Wartelistenbescheid, nachdem alle Daten geprüft worden sind

zu 1.:
Deine Vormerkung auf der Buchungsplattform bestätigen wir per E-Mail über das Portal. Diese E-Mail kommt im Normalfall innerhalb eines Arbeitstages (berücksichtige bitte Wochenenden und Feiertage) und bestätigt, dass die Reservierung angekommen ist. Sie enthält im Anhang auch das Anmeldeformular. Dieses Anmeldeformular bitte komplett ausfüllen, unterschreiben (lassen) und evtl. die notwenidgen Nachweise als pdf (keine Fotos bitte!) wieder an uns schicken. Die Nachweise kannst du auf der Buchungsplattform auch hochladen, dazu musst du dich einloggen.

zu 2.:
Aufgrund der vielen Anmeldungen während des Buchungsstarts kann es dauern, bist du eine Bestätigung für den Eingang des Anmeldeformulars inklusive der notwendigen Unterlagen von uns bekommst. Deshalb schicken wir für jede eingegangene Anmeldung per E-Mail eine pauschale Eingangsbestätigung.

zu 3.:
Nach der Prüfung der eingereichten Unterlagen bekommst du schließlich eine endgültige Nachricht per E-Mail von uns.

Generell bestätigen wir zunächst Winterveranstaltungen, spätestens ab März Sommerkurse und -schulungen. Falls der Kurs / die Schulung voll sein sollten, so verschicken wir einen Wartelistenbescheid. Bitte frage bei uns am besten per E-Mail mit der Angabe der Kursnummer nach, wenn du keine E-Mails von uns erhalten hast.

Wie bezahle ich die Teilnahmegebühr bzw. den Kurspreis?

Am einfachsten für alle ist das SEPA-Lastschriftverfahren. Ca. drei Wochen vor Kursbeginn muss das Konto in der entsprechenenden Höhe gedeckt sein, damit wir abbuchen können und keine Extragebühren entstehen. Liegt keine Abbuchungsermächtigung vor, so sind die Kursgebühren nach Erhalt der Rechung zur Zahlung fällig.
Wurde die Kursgebühr bis zum Kursbeginn nicht bezahlt oder gibt es sonstige Zahlungsausstände der teilnehmenden Person beim DAV, so kann die Kursteilnahme verweigert werden. Bei Jugendkursen ist eine Überweisung ebenfalls möglich.

Wie komme ich zum Kurs / zur Schulung?

Die Anreise musst du selbst organsieren. Die Teilnehmer*innen kommen aus ganz Deutschland. bitte nutze die Teilnehmer*innenliste für Fahrgemeinschaften und beachte gesetzliche Regelungen, z.B. aufgrund von Pandemien.

Was gibt es auf den Schulungen / Jugendkursen der JDAV zu essen?

Wir streben eine schmackhafte, regionale, saisonale und nachhaltige Verpflegung bei unseren Veranstaltungen an. Die JDAV hat 2021 beschlossen, auf ihren Veranstaltungen vegetarische oder zumindest pflanzlich-basierte Verpflegung anzubieten. Durch den Verzicht auf Fleisch tragen wir dazu bei, die Umwelt zu entlasten und unseren CO2-Abdruck zu verkleinern. Damit setzen wir einen Baustein der Nachhaltigkeitsstrategie der JDAV um.
Weitere Informationen zur Verpflegung in der Jubi findest du hier.

Wie bin ich auf Schulungen / Jugendkursen untergebracht?

Normal bist du auf Veranstaltungen der JDAV nach Geschlechtern getrennt untergebracht, bei bestimmten Veranstaltungen ist je nach Unterkunft (z.B. auf Berghütten) auch eine gemischtgeschlechtliche Unterbringung möglich.

Kann die Gruppengröße ausnahmsweise verändert werden?

Nein. Die Gruppengrößen sind je nach Kurs / Schulung von bestimmten Teilnehmenden-Teamer*innen-Verhältnis beeinflusst: Je nach fachsportlichen Einsatzbereichen, Altersstufen etc. gibt es Empfehlungen, die wir auf unseren Kursen / Schulungen umsetzen.

FAQs zu Schulungen

Was sind die Voraussetzungen für eine Jugendleiter*innen-Grundausbildung?

  • DAV-Mitgliedschaft und Anbindung an eine DAV-Sektion
  • Bereitschaft zu ehrenamtlichem Engagement
  • je nach Aktionsfeld Vorkenntnisse in bestimmten Bereichen wie z.B. beim Klettern, bescheingt u.a. durch einen Kletterschein - dann benötigen wir eine als pdf gescannte Kopie (bitte keine Fotos) von dir zugeschickt. Die Nachweise kannst du auf der Buchungsplattform auch hochladen, dazu musst du dich einloggen.

Wie alt muss ich mindestens für eine Jugendleiter*innen-Grundausbildung sein?

Du musst zum Start der Ausbildung das 16. Lebensjahr vollendet haben, d.h. du bist schon 16 Jahre alt. Wir möchten unnötige Enttäuschungen vermeiden, wenn ein Jugendleiter*innenantrag aufgrund der häufig fehlenden Reife in diesem Alterszeitraum noch nicht ausgegeben werden kann. Schau bitte, ob es nicht andere Termine zu einem späteren Zeitpunkt gibt.

Was sind die Voraussetzungen für eine Jugendleiter*innen-Fortbildung oder ein -Aufbaumodul?

  • DAV-Mitgliedschaft und Anbindung an eine DAV-Sektion
  • eine aktuelle Jugendleiter*innenmarke, d.h. du bist in der Sektion aktiv, bist deiner Fortbildungpflicht nachgekommen und dein*e Jugendreferent*in hat eine Jugendleiter*innenmarke bestellt
  • je nach Fortbildung /Aufbaumodul bestimmte Fähigkeiten und Fertigkeiten, z.B. beim Klettern, bescheinigt u.a. durch einen Kletterschein - dann benötigen wir eine als pdf gescannte Kopie (bitte keine Fotos) von dir zugeschickt - oder bestimmte Erfahrungen wie z.B. im Winter / für Hochtouren.
  • bei bestimmten Aufbaumodulen ein aussagekräftiger Tourenbericht

Die Nachweise kannst du auf der Buchungsplattform auch hochladen, dazu musst du dich einloggen.

Ich habe eine Einschränkung / Erkrankung, kann ich bei Schulungen der JDAV teilnehmen? Was muss ich tun?

Grundsätzlich ist vieles möglich, aber auch nicht alles. Wichtig ist vor allem für uns, dass wir davon wissen und ihr deshalb auf eurer Anmeldung die Einschränkung angebt. Wir prüfen dann, ob mit der angegebenen Einschränkung eine Teilnahme möglich ist, u.a. aufgrund z.B. von baulichen Voraussetzungen oder auch der Art der Fortbildung. Wir werden euch u.U. im Vorfeld dazu kontaktieren und auch Rücksprache mit den Teamer*innen halten, um dann eine gute Entscheidung treffen zu können.

Ich habe Kinder und würde diese gerne auf eine Schulung mitbringen. Ist das möglich?

Ja. Zu einzelnen Schulungen in der Jugendbildungsstätte Hindelang können Kinder bis acht Jahre mitgebracht werden. Die Kinderbetreuung wird je nach Altersgruppe von den Jugendleiter*innen selbst oder durch die JDAV organisiert. Informationen zu Rahmenbedingungen findet man hier.

Ich kann mich zu einer Jugendleiter*innen-Schulung nicht anmelden. Es kommt die Meldung "Du erfüllst nicht alle Teilnahmevoraussetzungen für diesen Kurs. Fehlende Qualifikationen: Jugendleiter*in." Woran könnte das liegen?

Das kann verschiedene Ursachen haben ...

  • Du hast gerade deine Jugendleiter*innen-Ausbildung abgeschlossen und noch nicht / gerade erst deinen Ausweis beantragt und dieser ist noch in der Bearbeitung: In diesem Fall bist du noch nicht als aktive*r Jugendleiter*in registriert
    Prüfe deshalb bitte, ob du alle erforderlichen Unterlagen mit dem JL*innen-Ausweis-Antrag geschickt hast
  • Du bist schon länger Jugendleiter*in:
    Möglicherweise hat dein*e Jugendreferent*in keine JL*innen-Marke für das aktuelle Jahr beantragt (z.B. weil du im vergangenen Jahr keine Fortbildung gemacht hast oder nicht aktiv warst) und deshalb ist deine JL-Eigenschaft deaktiviert
    Bitte wende dich zunächst an Deine*n Jugendreferent*in; diese*r soll eine vollständige Liste mit den Personen, die eine aktuelle Jahresmarke erhalten haben, an den entsprechenden Landesverband und an jdav(at)alpenverein.de per E-Mail mit dem Betreff Aktive Jugendleiter*innen der Sektion "Ort" schicken

Oder du kannst dich gar nicht einloggen ...

  • Du bist schon länger Jugendleiter*in:
    Du hast die Sektion gewechselt und hast versucht, dich mit den "alten" Sektions- und Mitgliedsnummern anzumelden. Probiere beim Login (siehe Anleitung hier) die "neuen" Sektions- und Mitgliedsnummern und gebe bei der Anmeldung auf dem Anmeldeformular handschriftlich (bitte leserlich!) einen Hinweis auf den Wechsel von Altsektion zur Neusektion (bitte beide angeben!). Checke zusätzlich auch deine Adressdaten und melde dich bei Änderungen unter jdav[at]alpenverein.de.

Ich habe länger keine Jugendleiter*innen-Fortbildung gemacht. Wie kann ich meine Jugendleiter*innen-Eigenschaft re-aktivieren?

Jugendleiter*innen können nach Zeiten der Inaktivität bzw. versäumter Fortbildungspflicht die Jahresmarke wieder erlangen. Hierbei gelten folgende Regelungen

  • kleiner / gleich 2 Kalenderjahre ohne JDAV-Fortbildung: Teilnahme an einer Fortbildung
  • größer / gleich 3 Kalenderjahre ohne JDAV-Fortbildung: Teilnahme an zwei Fortbildungen innerhalb eines Jahres, davon eine pädagogische Fortbildung.
  • Ab mehr als 6 Kalenderjahren ohne JDAV-Fortbildung wird die erneute Absolvierung der gesamten Grundausbildung dringend empfohlen.
    In diesem Fall entfällt die ansonsten greifende Regelung bei größer / gleich  3 Schulungsjahren ohne JDAV-Fortbildung.

Sprich mit deiner*m Jugendreferent*in, weil er*sie für die Bestellung der Jugendleiter*innenmarken zuständig ist.

Meine Wunschschulung gibt es in diesem Jahr nicht oder ist schon ausgebucht. Was kann ich tun?

Du kannst dich auf jeden Fall auf die Warteliste setzen lassen, erfahrungsgemäß rückt man schneller nach als man denkt. Zudem kann es sinnvoll sein, einen Blick auf die Schulungsangebote der Landesverbände zu werfen, die Webseiten findest du hier.

Wie kann ich meine Anmeldung vorbereiten?

Bitte checke vor dem angegebenen Starttermin bereits dein Login, siehe auch die Anleitung hier. Falls du z.B. deine Sektion in der Zwischenzeit gewechselt hast, so benötigst du deinen neuen Ausweis zum Login.
Du kannst bereits deinen Kletterschein (siehe auch weitere Infos in weiterer FAQ) als pdf gescannt (bitte keine Fotos!) einreichen.
Bitte beachte:
Pro Kurstyp (= Grundausbildung, Aufbaumodul, Fortbildung)  ist nur eine Anmeldung möglich, das erkennt das Buchungssystem; Wartelistenplätze sind davon nicht betroffen.
Falls du zu mehreren Kurstypen eine Zusage bekommst, so musst du dich für eine Schulung entscheiden, um allen Jugendleiter*innen die Teilnahme an Schulungen ermöglichen zu können.

Welche Kletterscheine sind anerkannt: Kann ich auch mit einem anderen Kletternachweis als den DAV-Kletterschein meine Kompetenzen beim Klettern nachweisen? Gelten die alten Kletterscheine (Papierformat) noch?

Das ist grundsätzlich möglich, sofern ihr neben dem Curriculum des Anbieters (= Inhalte der Kletterscheinabnahme) auch den Kletternachweis mit der ausstellenden Institution, Prüfer*in, Datum und Ort einreicht.

Falls ihr noch einen Papier-Kletterschein des DAV haben solltet, den ihr vor langer Zeit erlangt habt:
Da es in den letzten Jahren viele sicherheitsrelevante Änderungen beim Sportklettern gab werden diese nicht mehr anerkannt. Bitte bringt euch auf den neuesten Stand und macht evtl. noch einmal die Prüfung zur Erlangung.

Welche Personen müssen bei der Anmeldung zu einer Schulung unterschreiben?

Bei Grundausbildungen, Aufbaumodulen und Auflagen-Fortbildungen sind mind. zwei Unterschriften nötig:

  1. von der*die (angehende) Jugendleiter*in bzw. bei Minderjährigen zusätzlich Erziehungsberechtigte
  2. von der Sektion, im Normalfall ist das die*der Jugendreferent*in

Bei Fortbildungen (Ausnahme Auflagenfortbildungen) genügt die Unterschrift der*des Jugendleiter*in bzw. bei Minderjährigen zusätzlich Erziehungsberechtigte.

Welche Personen aus der Sektion können / müssen zustimmen?

Eine Sektionszustimmung ist von der*dem Jugendreferent*in bzw. der*dem Vorsitzende*n der Sektion sowie der*dem Kontoinhaber*in nötig.
Bitte achte darauf, dass sowohl die Bankverbindung als auch der*die Kontoinhaber*in deutlich lesbar geschrieben sind.

Ich treffe meine*n Jugendreferent*in nicht. Kann er*sie auch anders zustimmen?

Seit dem Buchungsstart 2024 erfolgt die Sektionszustimmung für alle Schulungen über das DAV-Portal. Dein*e Jugendreferent*in benötigt dafür eine neue Berechtigung, siehe hier.

Wer bezahlt meine Jugendleiter*innen-Schulung?

Die Kosten übernimmt normalerweise die Sektion, bitte besprich das vorab mit deinem*r Jugendreferent*in. Du kannst die Kurskosten zunächst alternativ über dein privates Konto abwickeln und dir von der Sektion erstatten lassen. In diesem Fall muss bei der Sektionszustimmung bei der Kostenübernahme "nein" angegeben werden, mache bitte deine*n Sektionsverantwortliche*n darauf aufmerksam.
In Rechnung gestellt wird die Differenz zwischen Kurskosten und Fahrtkostenerstattung (sofern diese erstattet werden, z.B. Schulungen im Rahmen des DAV-Akademie-Programms haben keine Fahrtkostenerstattung), siehe auch "Wie wird die Jugendleiter*innen-Fahrtkostenerstattung berechnet?".

Wie wird die Fahrtkostenerstattung für Schulungen berechnet?

Falls Fahrtkosten erstattet werden (keine Erstattung z.B. bei Schulungen im Rahmen des DAV-Akademie-Programms), so werden diese von einem EDV-Programm ermittelt - der Kilometersatz beträgt 0,10 € pro Entfernungskilometer von deiner Adresse zum Kursort und zurück. Falls du im Ausland wohnst, beginnt die Berechnung ab der deutschen Grenze.
Beispiel: Du wohnst 700 km vom Kursort entfernt (Hinfahrt 700 km + Rückfahrt 700 km = 1400 km), dann erhältst du 140 € Fahrtkosten-Erstattung. Der ermittelte Betrag wird direkt mit den Kurskosten verrechnet. Eine Grundausbildung kostet aktuell (März 2024) 265 €, es werden in diesem Fall noch 125 € vom Konto abgebucht.
Möglicherweise kann deine Sektion Fahrtkosten selbst noch bezuschussen, frage einfach deine*n Jugendreferent*in.

Wie viele Teilnehmer*innen können aus meiner Sektion an einer Schulung teilnehmen?

Pro Schulung können maximal zwei Personen aus einer Sektion teilnehmen: Das soll zum einen den Austausch der Teilnehmer*innen über die Sektion hinaus ermöglichen, zum anderen hat die Erfahrung gezeigt, dass Gruppenprozese bei einer Beschränkung positiv beeinflusst werden.

Kann ich später an- und früher abreisen?

Nein. Unsere Schulungen sind so konzipiert und aufgebaut, dass gemeinsam gestartet und beendet wird, um Gruppenprozesse nicht unnötig zu beeinflussen. Gerade auch in der Arbeit mit Kindern und Jugendliche sind fixe (Zeit-)Strukturen wichtig und das wollen wir auch auf den Schulungen leben. Teilnahmebestätigungen können wir dir deshalb nur dann ausstellen, wenn du dich an die angegebenen Zeiten hältst.
Prüfe bitte schon bei der Auswahl deiner Schulung, ob du die angegebenen Zeiten einhalten kannst, z.B. auch bei einer Anreise mit ÖPNV.

Kann ich über die Bundesgeschäftsstelle einen Antrag auf Freistellung / Bildungsurlaub für meine Schulung stellen?

Für jedes Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen, beantrage deshalb diese über die jeweiligen Landes- / Regionalverbände der JDAV. Bildungsurlaub wird unter anderem weder in Sachsen noch in Bayern gewährt, in den einzelnen Bundesländern sind die maximale Anzahl an Tagen recht unterschiedlich festgelegt.

Bitte beachte, dass solche Anträge frühzeitig (bis zu 9 Wochen vorher!) vor dem Start der Schulung bei den entsprechenden Stellen eingehen müssen. Kümmere dich deshalb rechtzeitig darum!

Ich habe eine Schulung gebucht und kann aus wichtigem Grund nicht teilnehmen. Was muss ich tun?

Falls du nicht am gebuchten Kurs teilnehmen kannst, gib uns bitte so schnell wie möglich Bescheid unter jdav[at]alpenverein.de mit der Angabe der Schulungsnummer (z.B. J601 Absage Vorname Nachname). Je nach Zeitpunkt werden Bearbeitungs- bzw. Stornokosten fällig. Die genauen Kosten und Fristen findest du in unseren AGB unter 4, unter "Service" unten auf der Webseite zu finden.
Fällt die Fahrtkostenerstattung höher aus als die Kursgebühr, bekommst du bzw. die*der hinterlegte Zahler*in eine Gutschrift.

Wann bekomme ich genauere Informationen zur Schulung?

Informationen zur Schulung bekommst du ca. drei bis zwei Wochen vor der Schulung zugeschickt. Du erhältst einen Zugang zur Kursplattform an deine hinterlegte E-Mail-Adresse: Auf dieser Kursplattform sind u.a. das Kursrundschreiben, Teilnehmer*innenlisten, Ausrüstungslisten etc. abgelegt.
Solltest du bis eine Woche vor der Schulung noch keine Nachricht von uns erhalten haben, so melde dich so schnell wie möglich bei jdav[at]alpenverein.de mit der Schulungsnummer im Betreff (z.B. keine Unterlagen J 504).
Bitte beachte:
Zu Ferienzeiten und auch am Wochenende ist die Bundesgeschäftsstelle unter Umständen nicht besetzt, deshalb wird z.B. in der Weihnachtspause auch keine E-Mail gelesen.

Ich habe eine Schulung gebucht. Was passiert, wenn ich krank bin?

Bitte gib uns sofort Bescheid, damit wir deinen Platz in der Unterkunft stornieren oder an andere Interessent*innen weitergeben können. Schicke deine Krankheitsanzeige so schnell wie möglich per E-Mail an jdav[at]alpenverein.de mit der Angabe der Schulungsnummer (z.B. J534 Erkrankung Vorname Nachname). Falls du kurz vor dem Kurs (Fristen und weitere Regelungen sind in den AGB unter 5.) krank wirst, so lege uns spätestens fünf Tage nach Kursbeginn ein ärztliches Attest vor, damit nur die Bearbeitungskosten von 25 € fällig werden.

Welche Qualifikation haben die Teamer*innen?

Unsere Kursleiter*innen des Lehrteams Jugend haben alpine und pädagogische Quaklifikationen, oft auch weitere Kompetenzen aus anderen Feldern.

Wie kann ich eine Rückmeldung zu einer Schulung geben? Was passiert mit Rückmeldungen?

Zum einen ist es möglich, dass ihr euch direkt an die Teamer*innen wendet, zum anderen führen wir zum Abschluss eine Evaluation mit Hilfe eines Fragebogens durch. Bitte unterstützt uns deshalb beim Ausfüllen über unser Online-Tool, dessen Zugang ihr mit Hilfe eines QR-Codes zum Abschluss der Schulung von den Teamer*innen präsentiert bekommt.
Falls der Internetzugang vor Ort zu schlecht oder zu teuer ist, so holt das bitte schnellstmöglich noch nach.

Die Gesamt-Auswertung zur jeweiligen Schulung können die Teamer*innen lesen, der*die jeweilige Bildungsreferent*in der JDAV kann alle Ergebnisse der Schulungen einsehen.

Die Ergebnisse der Befragung fließen in die Schulungsplanung ein, unterstützt uns deshalb bei der (Weiter-)Entwicklung des Schulungsprogrammes!

Auf der Schulung ist eine unangenehme Situation passiert / ich habe mich auf der Schulung nicht wohlgefühlt. An wen kann ich mich wenden?

Es ist sehr schade, wenn unangenehme Situationen entstehen, wichtig ist es aber auch, dass ihr euch Unterstützung holt und / oder uns auch informiert, damit wir etwas tun können. Grundsätzlich könnt ihr euch direkt an die Teamer*innen oder andere Teilnehmer*innen wenden, weitere Ansprechpartner*innen sind natürlich auch eure Jugendreferent*innen.
Zögert aber auch nicht, den*die Bildungsreferent*in für Schulungen der JDAV (aktuell Wolfgang Kugler) zu kontaktieren. Eure Rückmeldungen werden vertraulich behandelt. Weitere Schritte erfolgen nur nach Rücksprache mit euch. 

In Fällen sexualisierter Gewalt oder anderen verzwickten Situationen wendet euch an die Ansprechpersonen, die ihr auf diesen Seiten findet.

Ich habe eine Jugendleiter*innen-Grundausbildung nicht (oder mit Auflage) bestanden / ein Aufbaumodul nicht bestanden. Was passiert nun?

Am Ende der Schulung findet bei Grundausbildungen und Aufbaumodulen ein Abschlussgespräch statt: In diesem werden die Gründe besprochen und evtl. Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschließend werden die jeweiligen Bildungsreferenten der JDAV (Bundes- oder Landesebene) von den Teamer*innen mit einem Rückmeldebogen informiert.
Ihr werdet gleichzeitig aufgefordert, möglichst bald nach eurer Schulung mit eurem*eurer Jugendreferent*in eurer Sektion zu sprechen und diese*n über das Nicht-Bestehen oder die (dauerhafte) Auflage / Auflagenfortbildung (bei Grundausbildungen) zu informieren.
Nach ca. zwei Wochen werden die zuständigen Bildungsreferenten der JDAV (Landes- und Bundesebene) zusätzlich auch noch einmal eure*n Jugendreferent*in informieren und bei Bedarf beraten.

Zusätzlich gilt bei Grundausbildungen mit Auflagenfortbildung:
Falls ihr eine Auflagenfortbildung noch absolvieren müsst, so meldet euch möglichst bald zum Buchungsstart (normal Anfang November auf Bundesebene) für diese Fortbildung an und gebt an, dass es sich um eine Auflagenfortbildung handelt, da sonst eine Anmeldung nicht möglich ist. Lasst in diesem Fall auf der Anmeldung auch die*den Jugendreferent*in unterschreiben.
Wenn ihr die Auflagenfortbildung erfolgreich absolviert habt, so könnt ihr euren Jugendleiter*innenausweis beantragen.

Bekomme ich von euch Teilnahmebestätigungen?

Für die Teilnahme an einer Grundausbildung erhältst du eine Teilnahmebestätigung von uns.
Bei bestandenen Aufbaumodulen auf Bundesebene werden dir Bestätigungen über die erfolgreiche Teilnahme nur noch auf Nachfrage (siehe E-Mail am Ende) ausgestellt, da das "bestandene" Aufbaumodul bei uns intern vermerkt wird. Um zu einer Trainer-Ausbildung zugelassen werden, beachte bitte die Voraussetzungen, die zur Anerkennung bei Trainer*innen-Ausbildungen nötig sind. Bestandene Aufbaumodule auf Landes- / Regionalebene werden bei uns nicht registriert, deshalb benötigst du zur Zulassung bei Trainer*innen-Ausbildungen weiterhin die schriftlichen Nachweise zum Bestehen der Landes- / Regionalebene.
Falls du für eine Fortbildung (z.B. für den Arbeitgeber) eine Bestätigung benötigst, melde dich unter Angabe der Schulungsnummer im Betreff (z.B. J603 Teilnahmebestätigung Vorname Nachname) unter jdav(at)alpenverein.de.

Wie und wann bekomme ich meinen Jugendleiter*innen-Ausweis?

Eine Anleitung findest du auf der Buchungsplattform hier.

Wohin wird der fertige Jugendleiter*innen-Ausweis geschickt?

Dieser wird direkt an dich geschickt. Der*die Vorsitzende der Sektion bekommt gleichzeitig eine Information über neue Jugendleiter*innen.

Wie erhalte ich meinen Jugendleiter*innen-Lizenz?

Als Jugendleiter*in hast du eine jährliche Fortbildungpflicht, um dann eine aktuelle Jahresmarke für deinen Jugendleiter*innenausweis zu bekommen, die du bei deiner*deinem Jugendreferent*in beantragen beantragen musst.
Fortbildungen dienen dazu, dich auf den neuesten Stand bersgportlicher, pädagogischer und auch gesellschaftspolitischer Entwicklungen zu halten. Du kannst deshalb aus einem breiten Spektrum an Fortbildungsangeboten wählen, Aufbaumodule und bestimmte Sonderveranstaltungen sind ebenfalls als Fortbildungen anerkannt.
Inhaber von Doppellizenzen (DAV-Trainer*in und Jugendleiter*in) können alle drei Jahre Trainer*innen-Fortbildungen als Jugendleiter*innen-Fortbildung anerkennen lassen.

Was ist die JuLeiCa, was bringt mir diese und wie / wo kann ich diese beantragen?

Die Jugendleiter*in-Card (JuLeiCa) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Diese dient als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen und bringt euch Vergünstigungen bei verschiedenen Institutionen wie z.B. Landesmediendiensten oder auch in Schwimmbädern oder für Kinobesuche.

Wenn ihr eine Jugendleiter*innen-Grundausbildung erfolgreich absolviert habt, so könnt ihr eine JuLeiCa beantragen und zwar über das Online-Antragssystem. Für jedes Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen, bitte beachtet deshalb die Landesregelungen für die Beantragung.

Jugend des Deutschen Alpenvereins, Anni-Albers-Straße 7, 80807 München, jdav@alpenverein.de