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FAQ Schulungsprogramm

FAQ Schulungsprogramm

Checke bitte schon vor dem Buchungsstart, ob du dich einloggen kannst und richte dir ein Login mit Benutzer*innen-Namen und Passwort ein. Mit Passwort bist du schneller.

 Ich habe Fragen zu meinem Kurs, wie erreiche ich euch am besten?

Auf die meisten Fragen findest du auf dieser Seite eine Antwort. Falls nicht, schreibe uns bitte eine E-Mail an jdav(at)alpenverein.de. Wir können deine Anfrage schneller beantworten, wenn du die Schulungsnummer im Betreff nennst. Die Nummern sind systematisch vergeben und so können wir die nötigen Kursdaten ohne zeitaufwändige Suche für dich heraussuchen.

Wie melde ich mich an?

Eine Anleitung findest Du auf der Infoseite Schulungsportal.

Bekomme ich eine Anmeldebestätigung?

Der Anmeldevorgang verläuft in drei Schritten:

  1. Automatische Bestätigung der der Online-Reservierung (Vormerkung)
  2. Eingangsbestätigung für deine schriftliche Anmeldung
  3. Anmeldebestätigung bzw. Wartelistenbescheid

zu 1.: Deine Vormerkung wird automatisch innerhalb eines Arbeitstages per Mail bestätigt. Deine Reservierung ist angekommen. Im Anhang findest du das Anmeldeformular, das du bitte ausfüllst, unterschreibst und uns ggf. mit notwendigen Nachweise als pdf (keine Fotos bitte) schickst. Die Nachweise kannst du auf der Kursplattform auch hochladen, dazu musst du dich einloggen.

zu 2.: Aufgrund der vielen Anmeldungen während des Buchungsstarts kann es dauern, bis wir deine Anmeldung fertig bearbeiten und dir den Platz bestätigen können. Vorerst bestätigen wir dir den Eingang deiner schriftlichen Anmeldung. 

zu 3.: Nach der Prüfung der eingereichten Unterlagen bekommst du eine endgültige Bestätigung über deinen Kursplatz oder Wartelistenplatz.

Wir bearbeiten zuerst die Winterkurse, spätestens ab März die Sommerkurse. Falls der Kurs voll ist, verschicken wir einen Wartelistenbescheid. Bitte frage bei uns am besten per E-Mail mit der Angabe der Kursnummer nach, wenn du keine Mail von uns erhalten hast.

Wie bezahle ich die Teilnahmegebühr?

Du bezahlst deine Schulung selbst? Am einfachsten ist das SEPA-Lastschriftverfahren. Ca. drei Wochen vor Kursbeginn muss das Konto in der entsprechenenden Höhe gedeckt sein, damit wir abbuchen können und keine Extragebühren entstehen. Liegt uns keine Abbuchungsermächtigung vor, sind die Kursgebühren nach Erhalt der Rechung zur Zahlung fällig. Wird die Kursgebühr bis zum Kursbeginn nicht bezahlt oder gibt es sonstige Zahlungsausstände der teilnehmenden Person beim DAV, so kann die Kursteilnahme verweigert werden.

Wie komme ich zu meiner Schulung?

Deine Anreise organsierst du selbst. Bitte nutze die Teilnehmer*innenliste für Fahrgemeinschaften. Die JDAV hat ein selbstverpflichtendes Tempolimit von maximal 120 km/h auf Autobahnen beschlossen. Bitte beachte dies, wenn du mit dem Auto anreist.

Wie bin ich auf Schulungen untergebracht?

In der Regel bist du nach Geschlechtern getrennt untergebracht. Je nach Unterkunft (z.B. auf Berghütten) ist auch eine gemischtgeschlechtliche Unterbringung möglich.

Was gibt es auf Schulungen zu essen?

Wir streben eine leckere regionale, saisonale und nachhaltige Verpflegung bei unseren Veranstaltungen an. Die JDAV hat 2021 beschlossen, vegetarische oder pflanzlich-basierte Verpflegung anzubieten. Durch den Verzicht auf Fleisch tragen wir dazu bei, die Umwelt zu entlasten und unseren CO2-Abdruck zu verkleinern. Damit setzen wir einen Baustein der Nachhaltigkeitsstrategie der JDAV um. Weitere Informationen zur Verpflegung in der Jubi findest du hier.

Was sind die Voraussetzungen für eine Jugendleiter*innen-Grundausbildung?

  • DAV-Mitgliedschaft und Anbindung an eine DAV-Sektion
  • Bereitschaft zu ehrenamtlichem Engagement
  • je nach Aktionsfeld Vorkenntnisse wie z.B. beim Klettern einen Kletterschein (als gescannte pdf ). Alle  Nachweise kannst du online hochladen, dazu musst du dich einloggen
  • Du musst am 1. Kurstag mindestens 16 Jahre alt sein.

Was sind die Voraussetzungen für eine Fortbildung oder ein Aufbaumodul?

  • DAV-Mitgliedschaft und Anbindung an eine DAV-Sektion
  • eine aktuelle Jugendleiter*innenmarke, d.h. du bist in der Sektion aktiv, bist deiner Fortbildungpflicht nachgekommen und dein*e Jugendreferent*in hat eine Jugendleiter*innenmarke bestellt
  • je nach Fortbildung /Aufbaumodul bestimmte Fähigkeiten und Fertigkeiten, z.B. beim Klettern, bescheinigt u.a. durch einen Kletterschein - dann benötigen wir eine als pdf gescannte Kopie (bitte keine Fotos) von dir zugeschickt - oder bestimmte Erfahrungen wie z.B. im Winter / für Hochtouren.
  • bei bestimmten Aufbaumodulen ein aussagekräftiger Tourenbericht

Die Nachweise kannst du auch online hochladen, dazu musst du dich einloggen.

Welche Kletterscheine werden anerkannt?

Du kannst mit einem anderen Kletternachweis als dem DAV-Kletterschein deine  Kletterkompetenzen nachweisen, wenn du neben dem Curriculum des Anbieters (= Inhalte der Kletterscheinabnahme) auch den Kletternachweis mit der ausstellenden Institution, Prüfer*in, Datum und Ort einreichst.

Falls du noch einen Papier-Kletterschein des DAV hast: Da es in den letzten Jahren viele sicherheitsrelevante Änderungen beim Sportklettern gab, werden diese nicht mehr anerkannt. Bitte bringe dich auf den neuesten Stand und wiederhole evtl. die Prüfung.

Kann ich mit Erkrankung oder Behinderung an Schulungen teilnehmen?

Wichtig ist für uns, dass du uns informierst und auf deiner Anmeldung die Einschränkung angibst. Wir sprechen mit den Teamer*innen und prüfen, ob deine Teilnahme möglich ist. Vielleicht melden wir uns vorab bei dir.

Kann ich meine Kinder auf eine Schulung mitbringen?

Ja, zu einzelnen Schulungen in der Jugendbildungsstätte Hindelang können Kinder bis acht Jahre mitgebracht werden. Die Kinderbetreuung wird je nach Altersgruppe von den Jugendleiter*innen selbst oder durch die JDAV organisiert. Informationen zu Rahmenbedingungen findest du hier.

Ich kann mich zu einer Jugendleiter*innen-Schulung nicht anmelden. Es kommt die Meldung "Du erfüllst nicht alle Teilnahmevoraussetzungen für diesen Kurs. Fehlende Qualifikationen: Jugendleiter*in." Woran könnte das liegen?

Das kann verschiedene Ursachen haben:

  • Du hast deine Grundausbildung gerade erst abgeschlossen und noch nicht oder gerade erst deinen Ausweis beantragt und dieser ist noch in der Bearbeitung. In diesem Fall bist du noch nicht als aktive*r Jugendleiter*in registriert. Prüfe deshalb bitte, ob du alle erforderlichen Unterlagen mit dem JL*innen-Ausweis-Antrag geschickt hast.
  • Du bist schon länger Jugendleiter*in: Möglicherweise hat dein*e Jugendreferent*in keine JL*innen-Marke für das aktuelle Jahr beantragt (z.B. weil du im vergangenen Jahr keine Fortbildung gemacht hast oder nicht aktiv warst) und deshalb ist deine JL-Eigenschaft deaktiviert. Bitte wende dich an deine*n Jugendreferent*in; diese*r soll eine vollständige Liste mit den Personen, die eine aktuelle Jahresmarke erhalten haben, an den entsprechenden Landesverband und an jdav(at)alpenverein.de per E-Mail mit dem Betreff "Aktive Jugendleiter*innen der Sektion XY" schicken.

Oder du kannst dich gar nicht einloggen ...

  • Du bist schon länger Jugendleiter*in, hast die Sektion gewechselt und hast versucht, dich mit den "alten" Sektions- und Mitgliedsnummern anzumelden. Probiere beim Login (siehe Anleitung hier) die "neuen" Sektions- und Mitgliedsnummern und gib bei der Anmeldung auf dem Anmeldeformular handschriftlich einen Hinweis auf den Wechsel von Altsektion zur Neusektion (bitte beide angeben). Checke zusätzlich auch deine Adressdaten und melde dich bei Änderungen.

Ich habe länger keine JDAV-Fortbildung gemacht -wie kann ich meine Jugendleiter*innen-Eigenschaft reaktivieren?

Als Jugendleiter*in hast du eine jährliche Fortbildungpflicht. Nach Zeiten der Inaktivität bzw. versäumter Fortbildungspflicht kannst du die Jahresmarke durch folgende Regelungen wieder erlangen:

  • kleiner / gleich 2 Kalenderjahre ohne Fortbildung: Teilnahme an einer Fortbildung
  • größer / gleich 3 Kalenderjahre ohne Fortbildung: Teilnahme an zwei Fortbildungen innerhalb eines Jahres, davon eine pädagogische Fortbildung.
  • Ab mehr als 6 Kalenderjahren ohne Fortbildung wird die erneute Absolvierung der gesamten Grundausbildung dringend empfohlen.
    In diesem Fall entfällt die ansonsten greifende Regelung bei größer / gleich  3 Schulungsjahren ohne JDAV-Fortbildung.

Sprich mit deiner*m Jugendreferent*in, weil er*sie für die Bestellung der Jugendleiter*innenmarken zuständig ist.

Meine Wunschschulung gibt es in diesem Jahr nicht oder ist sie schon ausgebucht. Was kann ich tun?

Du kannst dich auf die Warteliste setzen lassen, erfahrungsgemäß rückt man schneller nach als man denkt. Oder dur wirfst einen Blick auf die Schulungsangebote der Landesverbände, die Links findest du hier.

Wie kann ich meine Anmeldung vorbereiten?

Bitte checke vor dem Buchungsstart dein Login und richte dir einen passwortgeschützten Zugang ein. Falls du deine Sektion gewechselt hast, benötigst du deinen neuen Ausweis zum Login. Du kannst bereits deinen Kletterschein als pdf gescannt einreichen.
Bitte beachte:
Pro Kurstyp (= Grundausbildung, Aufbaumodul, Fortbildung)  ist nur eine Anmeldung möglich. Wartelistenplätze sind davon nicht betroffen. Falls du zu mehreren Kurstypen eine Zusage bekommst, so musst du dich für eine Schulung entscheiden, um allen Jugendleiter*innen die Teilnahme an Schulungen zu ermöglichen.

Welche Personen müssen die Anmeldung unterschreiben?

Bei Grundausbildungen, Aufbaumodulen und Auflagen-Fortbildungen sind mind. zwei Unterschriften nötig, erstens deine eigene Unterschrift (bei Minderjährigen die Unterschrift des*der Erziehungsberechtigten) und zweitens die Unterschrift der Sektion.

Bei regulären Fortbildungen genügt deine Unterschrift bzw. bei Minderjährigen die Unterschrift des*der Erziehungsberechtigten.

Welche Personen aus der Sektion können zustimmen?

Deine Sektion entscheidet selbst, wer die Sektionszustimmung erteilen darf, in der Regel ist es der*die Jugendreferent*in. Die Zustimmung erfolgt üblicherweisel digital über das DAV-Portal. Dazu beantragt der Vorstand die Berechtigung. Vorläufig kann die Sektion auch noch mit Unterschrift und Stempel auf der Anmeldung zustimmen.

Bitte informieren deinen*deine Jugendreferent*in, wenn du dich anmeldest, damit er*sie innerhalb der 14-Tages-Frist im DAV-Portal zustimmt.

Wer bezahlt meine Schulung?

Die Kosten übernimmt normalerweise die Sektion, bitte besprich das vorab mit deinem*r Jugendreferent*in. Du kannst den Kurs auch erst selbst bezahlen und dir von der Sektion später erstatten lassen. In diesem Fall muss bei der Sektionszustimmung bei der Kostenübernahme "nein" angegeben werden, mache bitte deine*n Sektionsverantwortliche*n darauf aufmerksam.

In Rechnung stellen wir die Differenz zwischen Kurskosten und Fahrtkostenerstattung. Bitte beachte: Für Schulungen  des DAV-Akademie-Programms erstatten wir keine Fahrtkosten.

Wie wird die Fahrtkostenerstattung für Schulungen berechnet?

Zur Fahrtkostenerstattung ermitteln wir die Entfernungskilometer von deiner Adresse zum Kursort und zurück. Der Kilometersatz beträgt 0,10 € pro Kilometer. Falls du im Ausland wohnst, beginnt die Berechnung ab der deutschen Grenze.
Beispiel: Du wohnst 700 km vom Kursort entfernt (Hinfahrt 700 km + Rückfahrt 700 km = 1.400 km), dann erhältst du 140 € Fahrtkosten-Erstattung. Der ermittelte Betrag wird direkt mit den Kurskosten verrechnet. Möglicherweise kann deine Sektion die Fahrtkosten selbst noch bezuschussen, frage einfach deine*n Jugendreferent*in.

Bitte beachte: Für Schulungen des DAV-Akademie-Programms erstatten wir keine Fahrtkosten.

Wie viele Personen aus einer Sektion können an einer Schulung teilnehmen?

Pro Schulung können maximal zwei Personen einer Sektion teilnehmen: Das soll zum einen den Austausch der Teilnehmer*innen über die Sektion hinaus ermöglichen, zum anderen hat die Erfahrung gezeigt, dass Gruppenprozese bei einer Beschränkung positiv beeinflusst werden.

Kann die Gruppengröße verändert werden?

Nein. Wir schulen im je nach Kursart festgelegten Teilnehmenden-Teamer*innen-Verhältnis.

Kann ich später an- und früher abreisen?

Nein. Falls du zu den Kurszeiten nicht da sein kannst - auch wenn es sich nur um wenige Stunden handelt - suche dir bitte eine andere Schulung aus.

Wir starten und beenden unsere Schulungen gemeinsam, um Gruppenprozesse nicht unnötig zu stören. Gerade in der Arbeit mit Kindern und Jugendliche sind fixe (Zeit-)Strukturen wichtig und das wollen wir auch auf den Schulungen leben.
Prüfe bitte schon bei der Auswahl deiner Schulung, ob du die angegebenen Zeiten einhalten kannst, z.B. auch bei einer Anreise mit ÖPNV. Bitte melde dich gegebenfalls bei uns um umzubuchen.

Ich kann nich tteilnehmen, wie kann ich stornieren?

Du bist krank? Bitte gib uns sofort Bescheid, damit wir deinen Platz in der Unterkunft stornieren oder an andere Interessent*innen weitergeben können. Du kannst entweder in deinem Profilbereich selbst online stornieren oder uns eine Mail (mit dem Betreff Kursnummer Storno Name) schicken. Lege uns spätestens fünf Tage nach Kursbeginn ein ärztliches Attest vor, damit nur die Bearbeitungskosten von 25 € fällig werden.

Du kannst aus anderen Gründen nicht teilnehmen? Bitte gib uns sofort Bescheid. Du kannst dich entweder einloggen und in deinem Profilbereich selbst stornieren oder uns mailen (Betreff: Kursnummer Storno Name). Je nach Zeitpunkt werden Bearbeitungs- oder Stornokosten fällig. Unsere AGB findest unten auf der Webseite.

Bitte storniere auch Wartelistenplätze, die du nicht mehr brauchst.

Wann bekomme ich genauere Informationen zur Schulung?

Informationen zur Schulung verschicken wir zwei bis drei Wochen vor der Schulung an deine hinterlegte Mailadresse. Du erhältst den Zugang zu einer Kursplattform mit allen wichtigen Dokumenten wie z.B. Kursrundschreiben, Teilnehmer*innenlisten, Ausrüstungslisten etc. Falls du bis eine Woche vor der Schulung noch keine Nachricht von uns bekommen hast, melde dich bei uns.
Bitte beachte: Am Wochenende und in den Weihnachtsferien ist die Bundesgeschäftsstelle nicht besetzt, deshalb wird z.B. in der Weihnachtspause auch keine Mail gelesen.

Kann ich über die Bundesgeschäftsstelle einen Antrag auf Freistellung oder Bildungsurlaub stellen?

Für jedes Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen. Beantrage eine Freistellung bitte über die jeweiligen Landes- / Regionalverbände der JDAV. Bildungsurlaub wird unter anderem weder in Sachsen noch in Bayern gewährt, in den einzelnen Bundesländern sind die maximale Anzahl an Tagen recht unterschiedlich festgelegt.

Bitte beachte, dass solche Anträge frühzeitig (bis zu 9 Wochen vorher) vor dem Start der Schulung bei den entsprechenden Stellen eingehen müssen.

Welche Qualifikation haben die Teamer*innen?

Unsere Kursleiter*innen des Lehrteams Jugend haben alpine und pädagogische Quaklifikationen, oft auch weitere Kompetenzen aus anderen Feldern.

Wie kann ich eine Rückmeldung zu einer Schulung geben? Was passiert mit Rückmeldungen?

Du kannst dich entweder direkt an die Teamer*innen wenden oder am Kursende den Evaluationsfragebogen ausfüllen. Bitte unterstütze uns beim Ausfüllen über unser Online-Tool, dessen Zugang du mithilfe eines QR-Codes zum Abschluss der Schulung von den Teamer*innen bekommst. Falls der Internetzugang vor Ort zu schlecht oder zu teuer ist, so hole das bitte daheim nach. Die Ergebnisse fließen in unsere Schulungsplanung ein, bitte unterstütze uns bei der Entwicklung des Schulungsprogrammes!

Die Gesamt-Auswertung zur jeweiligen Schulung können die Teamer*innen lesen, der*die zuständige Bildungsreferent*in kann alle Ergebnisse der Schulungen einsehen.

 

Wenn kann ich ansprechen, wenn auf der der Schulung ist eine unangenehme Situation passiert ist?

Es ist sehr schade, wenn unangenehme Situationen entstehen, wichtig ist es aber auch, dass du dir Unterstützung holst und uns informierst, damit wir etwas tun können. Grundsätzlich kannst du dich direkt an die Teamer*innen oder andere Teilnehmer*innen wenden, weitere Ansprechpartner*innen sind natürlich auch deine Jugendreferent*innen. Zögere aber auch nicht, den*die Bildungsreferent*in für Schulungen der JDAV (aktuell Wolfgang Kugler) anzusprechen. Deine Rückmeldung wird vertraulich behandelt. Weitere Schritte erfolgen nur nach Rücksprache mit dir. 

In Fällen sexualisierter Gewalt oder anderen verzwickten Situationen wende dich an die Ansprechpersonen, die du auf diesen Seiten findest.

Ich habe die Grundausbildung nicht (oder mit Auflage) bestanden / ein Aufbaumodul nicht bestanden. Was passiert nun?

Am Ende von Grundausbildungen udn Aufbaumodulen findet ein Abschlussgespräch statt, in dem werden die Gründe für das Nichtbestehen besprochen und Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschließend werden die jeweiligen Bildungsreferenten der JDAV (Bundes- oder Landesebene) von den Teamer*innen mit einem Rückmeldebogen informiert.
Du wirst gleichzeitig aufgefordert, möglichst bald deinen*deine Jugendreferent*in über das Nicht-Bestehen oder die (dauerhafte) Auflage / Auflagenfortbildung zu informieren.
Nach ca. zwei Wochen werden die zuständigen Bildungsreferenten der JDAV (Landes- und Bundesebene) zusätzlich auch noch einmal eure*n Jugendreferent*in informieren und bei Bedarf beraten.

Zusätzlich gilt bei Grundausbildungen mit Auflagenfortbildung:
Falls du eine Auflagenfortbildung absolvieren musst, melde dich möglichst bald zum Buchungsstart (normal Anfang November auf Bundesebene) für diese Fortbildung an und gib an, dass es sich um eine Auflagenfortbildung handelt, da sonst eine Anmeldung nicht möglich ist. Lass in diesem Fall auf der Anmeldung auch die*den Jugendreferent*in unterschreiben.
Wenn du die Auflagenfortbildung erfolgreich absolviert hast, kannst du deinen Jugendleiter*innenausweis beantragen.

Bekomme ich von euch eine Teilnahmebestätigung?

Nach einer Grundausbildung erhältst du eine Teilnahmebestätigung von uns. Bei bestandenen Aufbaumodulen auf Bundesebene stellen wir Bestätigungen über die erfolgreiche Teilnahme nur noch auf Nachfrage aus, da das bestandene Aufbaumodul bei uns intern vermerkt wird. Um zu einer Trainer-Ausbildung zugelassen werden, beachte bitte die Voraussetzungen, die zur Anerkennung bei Trainer*innen-Ausbildungen nötig sind. Bestandene Aufbaumodule auf Landes- / Regionalebene werden bei uns nicht registriert. Deshalb benötigst du in diesem Fall zur Zulassung bei Trainer*innen-Ausbildungen weiterhin die schriftlichen Nachweise.
Falls du für eine Fortbildung (z.B. für den Arbeitgeber) eine Bestätigung benötigst, maile uns unter Angabe der Schulungsnummer im Betreff.

Wie und wann bekomme ich meinen Jugendleiter*innen-Ausweis?

Eine Anleitung zum Beantragen deines Ausweises findest du hier. Wir schicken dir den Ausweis nach der Bearbeitung direkt zu und informieren gleichzeitig den*die Vorsitzende deiner Sektion.

Wie erhalte ich meinen Jugendleiter*innen-Lizenz?

Als Jugendleiter*in hast du eine jährliche Fortbildungpflicht, um eine aktuelle Jahresmarke zu bekommen. Du beantragst die Jahresmarke bei deiner*deinem Jugendreferent*in.
Fortbildungen dienen dazu, dich auf den neuesten Stand bersgportlicher, pädagogischer und auch gesellschaftspolitischer Entwicklungen zu halten. Du kannst aus einem breiten Spektrum an Fortbildungsangeboten wählen, Aufbaumodule und bestimmte Sonderveranstaltungen sind ebenfalls als Fortbildungen anerkannt.
Inhaber von Doppellizenzen (DAV-Trainer*in und Jugendleiter*in) können sich alle drei Jahre Trainer*innen-Fortbildungen als Jugendleiter*innen-Fortbildung anerkennen lassen.

Was ist die JuLeiCa?

Die Jugendleiter*innen-Card (JuLeiCa) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient als Qualifikationsnachweis und bringt dir Vergünstigungen bei verschiedenen Institutionen wie z.B. Landesmediendiensten, in Schwimmbädern oder für Kinobesuche.

Wenn du eine Jugendleiter*innen-Grundausbildung absolviert hast, kannst du über das Online-Antragssystem eine JuLeiCa beantragen. Für jedes Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen, bitte beachte deshalb die Landesregelungen für die Beantragung.

Jugend des Deutschen Alpenvereins, Anni-Albers-Straße 7, 80807 München, jdav@alpenverein.de