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Sektionszustimmung erteilen

Sektionszustimmung erteilen

Die Sektionszustimmung für Veranstaltungen im JDAV-Schulungsprogramm erfolgt seit Herbst 2023 digital. Du als Jugendreferent*in kannst deine Zustimmung (oder Ablehnung) direkt über das DAV-Portal erteilen. Die digitale Zustimmung ersetzt die bisherige Exceltabelle "JDAV Schulungen Zustimmung".

Bitte beantrage ein Login für den Bereich „JDAV Sektionszustimmung“ im DAV-Portal. Das Pdf-Formular „Berechtigungsvergabe DAV-Portal“ findest du hier im Schulungsportal auf der Seite Formulare. Bitte plane für die Zusendung des Logins einen Zeitraum von zwei Wochen ein.

 

Als Jugendreferent*in bist du für die Qualifizierung der Jugendleiter*innen verantwortlich. Du kannst diese Aufgabe auch an eine andere Person delegieren oder es können sich mehrere Personen die Aufgabe teilen. Für jede Person ist ein separates Login zu beantragen.

 

Vorläufig kannst du auch noch weiterhin direkt auf dem Anmeldeformular unterschreiben (mit Stempel und Unterschrift).

Je nach Kursart sind unterschiedliche Zustimmungen nötig oder möglich:

  • Bei Grundausbildungen: Zustimmung zur Teilnahme und Zustimmung zur direkten Kostenübernahme
  • Bei Aufbaumodulen: Zustimmung zur Teilnahme und Zustimmung zur direkten Kostenübernahme
  • Bei Auflagenfortbildungen: Zustimmung zur Teilnahme und Zustimmung zur direkten Kostenübernahme - siehe auch FAQs „nicht (mit Auflage) bestanden“
  • Bei Fortbildungen: Zustimmung zur direkten Kostenübernahme
  • Zur Bundesjugendversammlung: Zustimmung zur Teilnahme

Falls du der Teilnahme nicht zustimmst, kann der*die Teilnehmer*in die Schulung nicht besuchen und wird storniert.

Falls du die direkte Kostenübernahme ablehnst, nimmt der*die Teilnehmer*in auf eigene Kosten an der Schulung teil. Ein Kostenübernahme der Sektion ist auch im Nachhinein möglich (Abwicklung innerhalb der Sektion).

So funktioniert es

  • Beantrage dein Login für den Bereich „JDAV Sektionszustimmung“ im DAV-Portal mit dem Pdf-Formular „Berechtigungsvergabe DAV-Portal“, das unter der Seite Formulare zum Download bereitsteht.
  • Prüfe den Bereich „JDAV Sektionszustimmung“ im DAV-Portal regelmäßig (mindestens alle 14 Tage) auf offene Anfragen. Du erhältst keine Benachrichtigungsmail über offene Anfragen.
  • Stimme der Teilnahme (angehenden) Jugendleiter*innen im DAV-Portal zu – eine Anleitung findest du direkt im DAV-Portal.
  • Seit Herbst 2023 entfällt die Excel-Vorlage. Du stimmst der Teilnahme und Kostenübernahme digital im Bereich „JDAV Sektionszustimmung“ des DAV-Portals zu.

Wichtig:

  • Bitte stimme dich mit den (angehenden) Jugendleiter*innen gemeinsam ab, auf welchem Weg du die Zustimmung zu Schulungen erteilst.
  • Die Sektionszustimmung muss spätestens zwei Wochen nach der Online-Reservierung deines*r (angehenden) Jugendleiter*in bei uns eingegangen sein. Ansonsten gilt die Anmeldung als unvollständig und der Kursplatz wird wieder freigegeben.
  • Dein*e (angehende*r) Jugendleiter*in muss zusätzlich seine*ihre unterschriebenes Anmeldeformular an uns schicken.
  • Bitte das jeweilige Anmeldeformular zur Schulung einzeln mit der Angabe der Kursnummer im Betreff schicken, das erleichtert uns die Bearbeitung enorm und führt zu einer schnelleren Zuordnung (z.B. J 512 Anmeldung Vorname Nachname)

Voraussetzung für die digitale Zustimmung ist ein SEPA-Lastschriftenmandat deiner Sektion für den Deutschen Alpenverein. Bei Unklarheiten frage bitte bei deinem Sektionsvorstand nach.

Vorläufig kannst du weiterhin alle Anmeldeformulare auch persönlich unterschreiben. Bei einer Nutzung der digitalen Sektionszustimmung verkürzen sich allerdings die Bearbeitungszeiten.

Jugend des Deutschen Alpenvereins, Anni-Albers-Straße 7, 80807 München, jdav@alpenverein.de