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Sektionszustimmung erteilen

Sektionszustimmung erteilen

Als Jugendreferent*in deiner Sektion bist du für die Qualifizierung der Jugendleiter*innen verantwortlich. Deine Zustimmung (oder Ablehnung) zu einer JDAV Schulung kannst du seit 2023 digital über das DAV-Portal erteilen. Die digitale Zustimmung ersetzt die bisherige Excel-Tabelle. Vorläufig kannst du auch noch direkt auf dem Anmeldeformular unterschreiben (mit Stempel und Unterschrift).

Du kannst die Sektionszustimmung auch an eine andere Person delegieren oder es können sich mehrere Personen die Aufgabe teilen.

Je nach Kursart sind unterschiedliche Zustimmungen nötig oder möglich:

  • Bei Grundausbildungen: Zustimmung zur Teilnahme und Zustimmung zur direkten Kostenübernahme
  • Bei Aufbaumodulen: Zustimmung zur Teilnahme und Zustimmung zur direkten Kostenübernahme
  • Bei Auflagenfortbildungen: Zustimmung zur Teilnahme und Zustimmung zur direkten Kostenübernahme - siehe auch FAQs „nicht (mit Auflage) bestanden“
  • Bei Fortbildungen: Zustimmung zur direkten Kostenübernahme
  • Zur Bundesjugendversammlung: Zustimmung zur Teilnahme

Falls du der Teilnahme nicht zustimmst, kann der*die Teilnehmer*in die Schulung nicht besuchen und wird storniert.

Falls du die direkte Kostenübernahme ablehnst, nimmt der*die Teilnehmer*in auf eigene Kosten an der Schulung teil. Ein Kostenübernahme der Sektion ist auch im Nachhinein möglich (Abwicklung innerhalb der Sektion).

So funktioniert es

  • Beantrage dein Login für den Bereich „JDAV Sektionszustimmung“ im DAV-Portal mit dem Pdf-Formular „Berechtigungsvergabe DAV-Portal“, das unter der Seite Formulare zum Download bereitsteht.
  • Es können sich mehrere Personen die Aufgabe teilen. Für jede Person ist ein separates Login zu beantragen.
  • Lass das Formular von deinem Vorstand unterschreiben und maile es an portale[at]alpenverein.de.
  • Bitte plane für die Zusendung des Logins einen Zeitraum von zwei Wochen ein.
  • Prüfe den Bereich „JDAV Sektionszustimmung“ im DAV-Portal regelmäßig (mindestens alle 14 Tage) auf offene Anfragen. Du erhältst keine Benachrichtigungsmail über offene Anfragen.
  • Stimme der Teilnahme (angehender) Jugendleiter*innen im DAV-Portal zu – eine Anleitung findest du direkt im DAV-Portal.
  • Seit Herbst 2023 entfällt die Excel-Vorlage. Du kannst digital oder vorläufig noch mit Stempel und Unterschrift direkt auf dem Anmeldeformular zustimmen.

Wichtig:

  • Bitte besprich mit den (angehenden) Jugendleiter*innen, auf welchem Weg du die Zustimmung zu Schulungen erteilst.
  • Die Sektionszustimmung muss spätestens zwei Wochen nach der Online-Reservierung des*der Jugendleiter*in bei uns eingegangen sein. Danach gilt die Anmeldung sonst als unvollständig und der Kursplatz wird wieder freigegeben.
  • Dein*e Jugendleiter*in muss innerhalb der 2-Wochen-Frist seine*ihre unterschriebenes Anmeldeformular an uns schicken.

Voraussetzung für die digitale Zustimmung ist ein SEPA-Lastschriftmandat deiner Sektion für den Deutschen Alpenverein. Bei Unklarheiten frage bitte bei deinem Sektionsvorstand nach.

Vorläufig kannst du weiterhin alle Anmeldeformulare auch persönlich unterschreiben. Bitte denke an den Sektionsstempel und sende uns die Formulare einzeln mit der Kursnummer im Betreff.

Jugend des Deutschen Alpenvereins, Anni-Albers-Straße 7, 80807 München, jdav@alpenverein.de