Document Title

Der DAV verwendet auf seinen Kursportalen nur technisch notwendige Cookies. Sie sind für die Funktion der Website notwendig und unterliegen keiner Einwilligungspflicht. Mehr erfahren

Sektionszustimmung erteilen

Sektionszustimmung erteilen

Die Sektionszustimmung für Veranstaltungen aus dem JDAV-Schulungsprogramm wird digital! Mit diesem neuen Prozess kannst du als Jugendreferent*in ganz einfach der Schulungsteilnahme und der direkten Kostenübernahme für deine (angehenden) Jugendleiter*innen zustimmen.

Die digitale Zustimmung (oder auch Ablehnung) kannst du über das DAV-Portal erteilen. Dadurch entfällt die Unterschrift auf dem Anmeldeformular bzw. die Bereitstellung der Infos in der Exceltabelle "JDAV Schulungen Zustimmung".

In einem ersten Schritt ist es wichtig, dass du ein Login für den Bereich „JDAV Sektionszustimmung“ im DAV-Portal beantragst. Das Pdf-Formular „Berechtigungsvergabe DAV-Portal“ findest du hier im Schulungsportal auf der Seite Formulare.
Bitte beachte, dass für die Zusendung des Logins ein Zeitraum von zwei Wochen eingeplant werden muss.

Als Jugendreferent*in bist du für die Qualifizierung der Jugendleiter*innen verantwortlich. Du kannst diese Aufgabe auch an eine andere Person delegieren oder es können sich mehrere Personen die Aufgabe teilen. Für jede Person ist ein separates Login zu beantragen.

Die digitale Sektionszustimmung kommt zum ersten Mal zum Einsatz bei der Anmeldung der Delegierten zur Bundesjugendversammlung 2023.

Bitte beachte, dass die digitale Sektionszustimmung für alle anderen Schulungen erst ab dem Buchungsstart im Herbst eingesetzt wird. Bis dahin verwendest du weiterhin die aktuelle Excel-Datei oder unterschreibst direkt auf dem Anmeldeformular.

Je nach Kursart sind unterschiedliche Zustimmungen nötig oder möglich:

  • Bei Grundausbildungen: Zustimmung zur Teilnahme und Zustimmung zur direkten Kostenübernahme
  • Bei Aufbaumodulen: Zustimmung zur Teilnahme und Zustimmung zur direkten Kostenübernahme
  • Bei Auflagenfortbildungen: Zustimmung zur Teilnahme und Zustimmung zur direkten Kostenübernahme - siehe auch FAQs „nicht (mit Auflage) bestanden“
  • Bei Fortbildungen: Zustimmung zur direkten Kostenübernahme
  • Zur Bundesjugendversammlung: Zustimmung zur Teilnahme

Falls du der Teilnahme nicht zustimmst, kann der*die Teilnehmer*in die Schulung nicht besuchen und wird storniert.

Falls du die direkte Kostenübernahme ablehnst, nimmt der*die Teilnehmer*in auf eigene Kosten an der Schulung teil. Ein Kostenübernahme der Sektion ist auch im Nachhinein möglich (Abwicklung innerhalb der Sektion).

So funktioniert es

  • Beantrage dein Login für den Bereich „JDAV Sektionszustimmung“ im DAV-Portal mit dem Pdf-Formular „Berechtigungsvergabe DAV-Portal“, das unter der Seite Formulare zum Download bereitsteht.
  • Prüfe den Bereich „JDAV Sektionszustimmung“ im DAV-Portal regelmäßig (mindestens alle 14 Tage) auf offene Anfragen. Du erhältst keine Benachrichtigungsmail über offene Anfragen.
  • Stimme der Teilnahme von Delegierten deiner Sektion an der Bundesjugendversammlung im DAV-Portal zu – eine Anleitung findest du direkt im DAV-Portal.
  • Verwende für alle anderen Schulungen bis zum Herbst weiterhin die für 2023 geltende Excel-Datei, im Idealfall für alle deine (angehenden) Jugendleiter*innen gleichzeitig.
  • Schicke die ausgefüllte Excel-Datei per E-Mail mit dem Betreff „Sektion [Name deiner Sektion], Sektionszustimmung 2023“ an jdav[at]alpenverein.de
  • Falls du noch Zustimmungen nachtragen musst, schicke uns bitte immer die vollständige, aktualisierte Liste (damit wir immer nur eine Liste pro Sektion haben)
  • Ab dem Buchungsstart im Herbst 2023 entfällt die Excel-Vorlage. Du stimmst der Teilnahme und Kostenübernahme digital im Bereich „JDAV Sektionszustimmung“ des DAV-Portals zu.

Wichtig:

  • Bitte stimme dich mit den (angehenden) Jugendleiter*innen gemeinsam ab, auf welchem Weg du die Zustimmung zu Schulungen erteilst.
  • Die digitale Zustimmung muss spätestens zwei Wochen nach der Online-Reservierung deines*r (angehenden) Jugendleiter*in bei uns eingegangen sein. Ansonsten gilt die Anmeldung als unvollständig und der Kursplatz wird wieder freigegeben.
  • Dein*e (angehende*r) Jugendleiter*in muss zusätzlich seine*ihre unterschriebenes Anmeldeformular an uns schicken.
  • Bitte das jeweilige Anmeldeformular zur Schulung einzeln mit der Angabe der Kursnummer im Betreff schicken, das erleichtert uns die Bearbeitung enorm und führt zu einer schnelleren Zuordnung (z.B. J 512 Anmeldung Vorname Nachname)

Voraussetzung für die digitale Zustimmung ist ein SEPA-Lastschriftenmandat deiner Sektion für den Deutschen Alpenverein. Bei Unklarheiten frage bitte bei deinem Sektionsvorstand nach.

Nach wie vor kannst du auch natürlich alle Anmeldeformulare persönlich unterschreiben. Bei einer Nutzung der digitalen Sektionszustimmung verkürzen sich allerdings die Bearbeitungszeiten.

Jugend des Deutschen Alpenvereins, Anni-Albers-Straße 7, 80807 München, jdav@alpenverein.de